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Tierarztkosten
… und wie sie berechnet werden

7. August 2023

Wie bei ärztlichen Leistungen für Menschen müssen sich auch Tierärztinnen und Tierärzte an einen gesetzlich vorgegebenen Preisrahmen für ihre tierärztlichen Leistungen halten. Dieser Preisrahmen ist in der Gebührenordnung (für)Tierärzte, kurz GOT, geregelt.

Das hat einerseits den Vorteil, dass die Kosten, die Tierarztpraxen für ihre Leistungen in Rechnung stellen, transparent und nachvollziehbar sind.

Gleichzeitig verhindert die GOT, dass sich Tierarztpraxen gegenseitig in ihren Gebühren unterbieten, was zu Lasten der Leistungsqualität führen würde. Die letzte Aktualisierung der GOT fand am 22. November 2022 statt. Die bis dahin gültige GOT stammte aus dem Jahr 1999. Aufgrund gestiegener Energie-, Lohn- und Mietkosten als auch der Inflationsentwicklung war eine Anpassung nach so langer Zeit unumgänglich.

Wird ein Tierarzt oder eine Tierärztin in Anspruch genommen, so besteht deren Behandlung immer aus unterschiedlichen Einzel-Leistungen. Für diese Leistungen gibt es 4 Preisstufen, genannt Sätze, die sich aus dem jeweiligen Aufwand ergeben. Zudem legt die GOT fest, was Arzneimittel und Materialien kosten.

Auf diese Weise ist jede tierärztliche Leistung auf der Tierarztrechnung mit einer Nummer gekennzeichnet, die in der GOT wiederzufinden ist.

Mit dem 2- bis 4 -fachen Satz vergütet wird der Tierarztbesuch in dem Fall, wenn ein Notdienst in Anspruch genommen wird.

Zu finden ist das entsprechende Gesetz und die GOT unter
GOT – Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (gesetze-im-internet.de)