Nicht kastrierte Katzen

Zum Glück gibt es in Deutschland keine Streunerhunde mehr und damit keinen ungewollten Hundenachwuchs. Ganz anders sieht das bei den Katzen aus.

Schätzungsweise zwei Millionen Katzen haben keine Besitzer mehr, leben unversorgt und unter widrigsten Umständen auf der Straße. Bestenfalls werden sie an einer vom Tierschutz eingerichteten Futterstelle betreut.

Und wer schon einmal eine viel zu junge, unterernährte Straßenkatzenmutter mit ihren viel zu mageren, von Flöhen, Zecken und Würmern geplagten Katzenwelpen, denen der Eiter aus Nase und Augen fließ, gesehen hat, weiß, welches Tierleid sich dahinter verbirgt, wenn sich wild lebende Katzen unkontrolliert fortpflanzen.

Die Vermehrung dieser Tiere einzudämmen geht einzig und allein über Kastration. Es reicht aber eben nicht aus, nur die Wildlinge zu kastrieren. Denn erst durch eine verpflichtende Kastration eben auch unserer Freigänger-Hauskatzen lässt sich der Teufelskreis nachhaltig unterbrechen, dass sich unkastrierte Hauskatzen mit Straßenkatzen paaren.

Nach Auskunft des Deutschen Tierschutzbundes gibt es inzwischen nahezu 700 deutsche Städte und Gemeinden, die eine Katzenschutzverordnung eingeführt haben. Diese verpflichtet Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und registrieren zu lassen. Nur so sind die Gemeinden in der Lage, die Katzenpopulation in Grenzen zu halten und damit auch präventiven Tierschutz zu leisten.

Tierschutz deswegen, weil sich insbesondere die Kastrationsverpflichtung vorteilhaft auf alle Katzen auswirkt, denn

  • Kastrierte Kätzinnen und Kater haben eine höhere Lebenserwartung und höhere Widerstandskräfte
  • Kastrierte Kater sind kaum mehr in Revierkämpfe verwickelt, haben dadurch ein geringeres Verletzungs- und Ansteckungsrisiko, streunen weniger und werden dadurch weniger zu Unfallopfern
  • Bei Kätzinnen kommt es sehr viel weniger zu hormonbedingten Zysten- oder Gesäugetumore
  • Kastration hilft, die Ausbreitung von typischen Katzenkrankheiten wie Katzen-Aids oder Katzenschnupfen zu verhindern, die bei Kämpfen oder bei der Paarung übertragen werden

Der Erlass einer Katzenschutzsatzung ist nach Auffassung des Monheimer Tierschutz e. V. angesichts dieser Gründe ein notwendiger, auf politischer Ebene unerlässlicher Schritt zur Regulierung der Streunerkatzenanzahl und zum Schutz aller in Monheim a. R. lebender Katzen. Dafür wollen wir uns einsetzen.